Karriere im Wohnpark Zippendorf
Für unsere Pflegeeinrichtung suchen wir ab sofort:
Entsprechend Einrichtungenpersonalverordnung (EPersVO M-V) benötigen wir vor Einstellung ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate ist.
Berufsurkunden legen Sie bitte zur Einsicht im Original vor.
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