Vollstationäre Pflege

Was bedeutet eigentlich „Vollstationäre Pflege“?

Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit der individuellen Pflegesituation nicht in Betracht kommt, wird die vollstationäre Pflege gewährt.

Kurzzeitpflege

Was bedeutet eigentlich „Kurzzeitpflege“?

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von 28 Tagen je Kalenderjahr.

Urlaubspflege

Wenn Ihre bisherige Pflegeperson verhindert ist oder Urlaub macht, besteht ein Anspruch auf eine Vertretung von bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) im Jahr. Dies wird als Urlaubs-, bzw. Verhinderungspflege bezeichnet und kann zum ersten Mal beansprucht werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits zwölf Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Versorgung bei Demenz - wir sind Profis!

Im Durchschnitt sind ca. 65 % unserer Heimbewohner dementiell erkrankt. Dabei ist eine steigende Anzahl in den letzten Jahren zu beobachten. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Versorgung von Menschen mit Demenz spezialisiert und beachten die besonderen Erfordernisse dieser Erkrankung, sowohl bei der Gestaltung unserer  Einrichtung, als auch bei den pflegerischen und betreuerischen Angeboten.

Geprüfte Verbraucherfreundlichkeit

Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

Unsere Partner

Haus Dänischer Wohld, Osdorf - Ideengeber: Axel Steffen aus Schönberg

Wohnpark Kellenhusen - Investor: Axel Steffen aus Schönberg

Kontakt

 Pflegeheim Wohnpark Zippendorf GmbH & Co. KG

 Alte Dorfstr. 45, 19063 Schwerin

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