Vollstationäre Pflege

Was bedeutet eigentlich „Vollstationäre Pflege“?

Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit der individuellen Pflegesituation nicht in Betracht kommt, wird die vollstationäre Pflege gewährt.

Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom MDK prüfen lassen. Sie übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Die Sachleistung ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.

 

Pflegegrad 1: 125 €

Pflegegrad 2: 770 €

Pflegegrad 3: 1.262 €

Pflegegrad 4: 1.775 €

Pflegegrad 5: 2.005 €

 

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur vollstationären Pflege zur Verfügung.

Geprüfte Verbraucherfreundlichkeit

Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

Unsere Partner

Haus Dänischer Wohld, Osdorf - Ideengeber: Axel Steffen aus Schönberg

Wohnpark Kellenhusen - Investor: Axel Steffen aus Schönberg

Kontakt

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