Vollstationäre Pflege
Was bedeutet eigentlich „Vollstationäre Pflege“?
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit der individuellen Pflegesituation nicht in Betracht kommt, wird die vollstationäre Pflege gewährt.
Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom MDK prüfen lassen. Sie übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Die Sachleistung ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.
Pflegegrad 1: 125 €
Pflegegrad 2: 770 €
Pflegegrad 3: 1.262 €
Pflegegrad 4: 1.775 €
Pflegegrad 5: 2.005 €
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur vollstationären Pflege zur Verfügung.