Was gilt aktuell, wenn ich meinen Bewohner, meine Bewohnerin besuchen möchte?
-> Besuche dürfen aktuell nur von einer festen Person, die für 14 Tage festgelegt werden muss, erfolgen. Ausnahmen: Angehörige, die pflegende oder betreuende Aufgaben übernehmen, palliative Situationen.
-> Besuche sind nur mit Terminvereinbarung möglich.
-> Vor jedem Besuch erfolgt durch uns ein PoC-Antigen Schnelltest, soweit es unsere Kapazitäten zulassen. Dieser muss negativ sein, um den Besuch zu ermöglichen. Es ist auch möglich, uns einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 h nach Abstrich, vorzulegen.
-> Ein selbstständiges Betreten der Einrichtung ist nicht erlaubt. Angehörige müssen zum Zimmer und vom Zimmer begleitet werden. Sie müssen sich daher telefonisch auf dem Wohnbereich anmelden.
-> Sie müssen eventuell mit längeren Wartezeiten, auch nach Terminvereinbarung, rechnen. Die Bewohnerversorgung hat in jedem Fall Vorrang vor den Besuchen!
-> Bitte beachten Sie auch unbedingt, Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei körpernahem Kontakt ist mindestens eine FFP2-Maske erforderlich. Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht erlaubt! 😷❗️
Aktuell gültig:
Stufe Rot (> 50) |
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Ihr Team des Wohnpark Schwerin-Zippendorf.
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