Kurzzeitpflege

Was bedeutet eigentlich „Kurzzeitpflege“?

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von 28 Tagen je Kalenderjahr.

Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Die Pflegekasse zahlt für 56 Tage einen Höchstbetrag bis zu 1.854,00 €. Dieser Betrag kann um die Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,00 € aufgestockt werden, so dass ein Gesamtbetrag von 3.539,00 € zur Verfügung steht.

Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Entgelte für Kurzzeitpflege §75 Abs. 1 SGB XI

Tägliche Entgelte

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegeentgelt

61,26 €

78,54 €

95,45 €

113,06 €

120,98 €

Ausbildungsbetrag §86 SGB XI

1,35 €

1,35 €

1,35 €

1,35 €

1,35 €

Ausbildungsbetrag §26 PflBG

4,37 €

4,37 €

4,37 €

4,37 €

4,37 €

Aufschlag KZP

19,66 €

19,66 €

19,66 €

19,66 €

19,66 €

Anteil Pflegekasse

86,64 €

103,92 €

120,83 €

138,44 €

146,36 €

Unterkunft

15,88 €

15,88 €

15,88 €

15,88 €

15,88 €

Verpflegung

12,99 €

12,99 €

12,99 €

12,99 €

12,99 €

Investitionskosten

20,39 €

20,39 €

20,39 €

20,39 €

20,39 €

Eigenanteil KZP

49,26 €

49,26 €

49,26 €

49,26 €

49,26 €

19 Tage

16 Tage

14 Tage

13 Tage

Stand: 01.09.2025

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Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

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