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Was bedeutet eigentlich „Vollstationäre Pflege“?

Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit der individuellen Pflegesituation nicht in Betracht kommt, wird die vollstationäre Pflege gewährt.

Was bedeutet eigentlich „Kurzzeitpflege“?

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von 28 Tagen je Kalenderjahr.

Wenn Ihre bisherige Pflegeperson verhindert ist oder Urlaub macht, besteht ein Anspruch auf eine Vertretung von bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) im Jahr. Dies wird als Urlaubs-, bzw. Verhinderungspflege bezeichnet und kann zum ersten Mal beansprucht werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits zwölf Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Im Durchschnitt sind ca. 65 % unserer Heimbewohner dementiell erkrankt. Dabei ist eine steigende Anzahl in den letzten Jahren zu beobachten. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Versorgung von Menschen mit Demenz spezialisiert und beachten die besonderen Erfordernisse dieser Erkrankung, sowohl bei der Gestaltung unserer  Einrichtung, als auch bei den pflegerischen und betreuerischen Angeboten.

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